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   LG Koblenz, 15.08.1994 - 2 T 490/94   

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LG Koblenz, 15.08.1994 - 2 T 490/94 (https://dejure.org/1994,12599)
LG Koblenz, Entscheidung vom 15.08.1994 - 2 T 490/94 (https://dejure.org/1994,12599)
LG Koblenz, Entscheidung vom 15. August 1994 - 2 T 490/94 (https://dejure.org/1994,12599)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 219
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 04.01.2010 - 17 W 342/09

    Anwaltsgebühren bei zeitgleich erfolgender Beratung des Mieters wegen zweier

    So ist etwa eine Angelegenheit angenommen worden, wenn der Anwalt den Mandanten bei Streit sowohl wegen der Nebenkostenabrechnung als auch wegen einer überzahlten Monatsmiete Rat erteilt hat (vgl. LG Darmstadt JurBüro 1985, 556, zustimmend Hansens JurBüro 1986, 1, 8), bei der Beratung wegen der Probleme "Kehrwoche", "Nebenkosten" sowie "Mietkaution" (vgl. LG Stuttgart aaO, zustimmend Mümmler JurBüro 1986, 1522, 1522 f.), beim Zusammentreffen der Beratungsgegenstände "Nebenkostenabrechnung", "Mängel" und "Kündigung des Mietverhältnisses" (AG Vechta, Beschluss vom 04.02.2008 - 4 II 1940/07, juris), bei der Beratung wegen einer Kündigung sowie eines Mieterhöhungsverlangens bezüglich desselben Mietverhältnisses (LG Koblenz JurBüro 1995, 201, zustimmend Schoreit/Groß aaO Rn. 29 sowie Greißinger AnwBl 1996, 606, 611, ablehnend AnwK-RVG/N. Schneider aaO § 15 Rn. 62; differenzierend Enders aaO 340) oder wegen der Beendigung des Mietverhältnisses und Zahlungsansprüchen hieraus (vgl. LG Darmstadt JurBüro 1988, 1164) sowie bei der gleichzeitigen Beratung wegen Fragen wechselseitiger Zutrittsberechtigungen von Vermieter und Mieter, einer etwaigen Mängelbeseitigungspflicht des Vermieters sowie der Berechtigung einer fristlosen Kündigung (vgl. LG Kleve JurBüro 1986, 886).
  • LG Koblenz, 14.08.1996 - 2 T 481/96

    Beratungshilfegebühren eines Rechtsanwalts; Kürzung der Sozialhilfe für ganze

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  • AG Berlin-Charlottenburg, 06.08.2009 - 70 II RB 1158/08
    Für die Einordnung als eine Angelegenheit ist nach herrschender Ansicht maßgeblich, ob ein einheitlicher Auftrag vorliegt, bei dessen Verfolgung der gleiche rechtliche Rahmen eingehalten wird, und ob zwischen den einzelnen Ansprüchen ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang der Bearbeitung besteht ( LG Berlin JurBüro 1984, 849; LG Bayreuth JurBüro 1984, 1047; LG Koblenz JurBüro 1995, 201; Lindemann, NJW 1986, 2299; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. 2005, Rn. 1012 ff.).
  • LG Koblenz, 02.10.1995 - 2 T 551/95

    Anspruch auf drei Gebühren für den Erhalt von drei Berechtigungsschreiben, wenn

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